Friseurbetriebe dürfen Zeitschriften, unter Beachtung der Hygienevorschriften, anbieten
Wir freuen uns, dass Sie Ihre Salons am 4. Mai wieder eröffnen durften und wünschen Ihnen einen guten Neustart. Wir sind natürlich auch erfreut darüber, dass in Absatz 5 der Richtlinien der BGW vom 30.4.2020 das Verbot aufgehoben ist und nur noch die Empfehlung steht, Zeitschriften unter Beachtung der Hygienevorschriften auszulegen. Daher nehmen wir