In einem vielbeachteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat dieser entschieden, dass gebrauchte E-Books nicht weiterverkauft werden dürfen. Dabei hat das Gericht deutlich gemacht, dass für diese Form der „öffentlichen Wiedergabe“ zwingend vorab die Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber eingeholt werden muss.
In einem aktuellen Interview mit der Frankfurter Allgemeine stellt Axel Walkenhorst, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Lesezirkel, fest, dass es im Gegensatz zu gedruckten Exemplaren keinen Unterschied zwischen kopierten und gebrauchten Dateien gibt. Die Interessen der Rechteinhaber, die für ihre Werke eine Vergütung erhalten, könnten daher weit stärker beeinträchtigt werden als im Fall von physischen Printprodukten. Es komme daher darauf an, so Walkenhorst weiter, die Position von Verlagen und Autoren gezielt zu stärken. Dies sei mit dem aktuell vorliegenden Urteil geschehen.
Lesezirkel-Unternehmen folgen beim Vertrieb von Zeitschriften festen Regeln, die verbindlich mit den Verlagen festgeschrieben wurden. Dies muss auch für andere Verlagserzeugnisse gelten, unabhängig davon ob analog oder digital.