LG Nürnberg schafft Rechtssicherheit für Bibliotheken

OLG Nürnberg schafft Rechtssicherheit für Bibliotheken: Belieferung von Bibliotheken mit Lesemappen ist erlaubt. Brück: „Ein Urteil für die Informationsversorgung“. Hagen. Der Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften zur Auslage in öffentlichen Bibliotheken ist ausnahmslos erlaubt. Das hat das OLG Nürnberg in seinem aktuellen Urteil (Az.: 3 U 3129/19) entschieden. Auch der Verbleib einzelner Miet-Zeitschriften im Bibliotheks­bestand sei