Archiv für den Monat: Mai 2020

Lesezirkelangebote sind erlaubt. Richtigstellung der HWK Hamburg.

Richtigstellung der Handwerkskammer Hamburg Auf www.hwk-hamburg.de/coronavirus haben wir am 12. Mai 2020 in Bezug auf Lesezirkelangebote behauptet, dass es „ausdrücklich nicht erlaubt“ sei, Lesezirkelangebote bzw. Zeitschriften in Friseurbetrieben anzubieten. Diese Behauptungen sind, was wir hiermit richtigstellen, unwahr: Lesezirkelangebote bzw. Zeitschriften dürfen in Friseurbetrieben angeboten werden.

Friseurbetriebe dürfen Zeitschriften, unter Beachtung der Hygienevorschriften, anbieten

Wir freuen uns, dass Sie Ihre Salons am 4. Mai wieder eröffnen durften und wünschen Ihnen einen guten Neustart. Wir sind natürlich auch erfreut darüber, dass in Absatz 5 der Richtlinien der BGW vom 30.4.2020 das Verbot aufgehoben ist und nur noch die Empfehlung steht, Zeitschriften unter Beachtung der Hygienevorschriften auszulegen. Daher nehmen wir

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