Wir freuen uns, dass Sie Ihre Salons am 4. Mai wieder eröffnen durften und wünschen Ihnen einen guten Neustart.

Wir sind natürlich auch erfreut darüber, dass in Absatz 5 der Richtlinien der BGW vom 30.4.2020 das Verbot aufgehoben ist und nur noch die Empfehlung steht, Zeitschriften unter Beachtung der Hygienevorschriften auszulegen.

Daher nehmen wir die Belieferung mit der Lesemappe ab nächster Woche wieder auf und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

BGW: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk.

https://www.dnv-online.net/handel/detail.php?rubric=Handel&nr=143819