Das Verbot der BGW Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, in den ab kommenden Montag wieder geöffneten Friseur-Geschäften Zeitschriften für die Kunden auszulegen, sorgt nicht nur beim Verband Deutscher Lesezirkel, sondern auch bei Verlagen und beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger für Unverständnis. Als “Infektionsschutz-Maßnahme” für Friseur-Salons dürfen Zeitschriften nicht zur Verfügung gestellt werden, heißt es im BGW-Rundschreiben, wie DNV berichtete.

Diese Vorgehensweise diskriminiert nicht nur Deutschlands Lesezirkel-Unternehmen sowie ausgelegte Zeitschriften gegenüber den Zeitschriften, die in Bibliotheken, öffentlichen Büchereien oder im Presse-Regal liegen (auch dort wird in den Exemplaren geblättert), sondern tangiert auch die Presse- und Meinungsfreiheit, denn die basiert auch auf der ungehinderten Verbreitung von Presse.

Der Pressevertriebs- und Lesezirkel-Experte Hermann Schmidt hat sich ausführlich mit dem Thema Auslage von Zeitschriften in Zeiten des Corona-Virus beschäftigt und seine Erkenntnisse in einem Meinungsbeitrag festgehalten.

https://www.dnv-online.net/handel/detail.php?rubric=Handel&nr=143789