Zeitschriften lesen ist unbedenklich
Die Bundesregierung erlaubt weiterhin den Verkauf von Zeitschriften und auch das Bundesgesundheitsministerium gibt in seinen Hinweisen für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen keinerlei Hinweis auf den Verzicht von Zeitschriften.
Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) empfiehlt den Friseursalons, bei der Zeitschriftenauslage auf die bekannten Hygieneregeln zu achten.
Wie wird das Virus übertragen?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung schreibt: “Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen…durch den Kontakt zu kontaminierten Gegenständen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind allerdings durch Schmierinfektionen denkbar. Aufgrund der geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt ist dies aber nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination wahrscheinlich.”
Allgemeine Hygieneempfehlungen
Mund-Nasen-Schutz
Bedecken Sie im öffentlichen Bereich Ihren Mund und Ihre Nase mit einem geeigneten Mund-Nasen-Schutz.
Händewaschen
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände: unter fließendem Wasser, mit Seife, mindestens 20-30 Sekunden waschen.
Abstand halten
Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen, auch wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen.