Wir freuen uns, dass Sie die Friseursalons am 1. März wieder eröffnen durften und wünschen allen wieder einen guten Neustart.

Da es immer wieder zu Rückfragen kommt. “Zeitschriften dürfen im Rahmen der allgemeinen Hygienevorschriften Abs. 5. in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk vom 19. Februar 2021 ausgelegt werden.”

Weitere Infos unter SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk