Verbot der Zeitschriften-Auslage bei Friseuren muss revidiert werden. Ein Beitrag von der DNV-Online.de

Das Verbot der BGW Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, in den ab kommenden Montag wieder geöffneten Friseur-Geschäften Zeitschriften für die Kunden auszulegen, sorgt nicht nur beim Verband Deutscher Lesezirkel, sondern auch bei Verlagen und beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger für Unverständnis. Als "Infektionsschutz-Maßnahme" für Friseur-Salons dürfen Zeitschriften nicht zur Verfügung gestellt werden, heißt es im BGW-Rundschreiben, wie